Amt für Gesundheit
Sozialärztliche Gutachten
Der Sozialärztliche Dienst wird ausschließlich im Auftrag anderer Ämter tätig und beurteilt die an ihn herangetragenen Sachverhalte aus medizinischer Sicht.
So erstellt er für das Amt für Familie und Soziales beispielsweise Beurteilungen zur Erwerbs- oder Arbeitsfähigkeit von Sozialhilfeempfänger*innen. Darüber hinaus liefert er Beiträge zu Entscheidungen für Hilfen in besonderen Lebenslagen (zum Beispiel medizinische Hilfsmittel, Notwendigkeit von Behandlungen, Krankenkostzulagen etc.), die Sozialhilfeempfänger*innen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) beantragt haben. Insbesondere zählen hierzu auch Hilfen für körperlich, seelisch und geistig behinderte Menschen, zum Beispiel voll- oder teilstationäre sowie ambulante Betreuung.
Sie benötigen folgende Unterlagen
- gegebenenfalls medizinische Unterlagen von behandelnen Ärzten & Kliniken
Rechtsgrundlagen
Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
Die Sprechstunden für die Ausstellung von sozialärztlichen Gutachten finden zurzeit nicht statt.
Die telefonische Erreichbarkeit zu den üblichen Sprechzeiten ist unter der Kieler Telefonnummer 901-2146 weiterhin gegeben.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Fleethörn 18-24
24103 Kiel
Antje Zickert
Zimmer 122
0431 901 - 2146
Antje.Zickert@kiel.de